E‑Förderung 2026 – und jetzt?

Die neue E‑Förderung ist da – was heißt genau?

Die neue E‑Förderung macht E‑Mobilität ab sofort noch attrak­ti­ver für Sie.

Mit der E‑Au­­to-För­­de­rung unter­stützt der Staat Pri­vat­per­so­nen beim Lea­sing von Elek­tro­fahr­zeu­gen und Plug-in-Hybri­­den. Die För­de­rung ist sozi­al gestaf­felt, rich­tet sich nach Ein­kom­men und Fami­li­en­si­tua­ti­on
und kann bis zu 6.000 € betra­gen.

Wer kann die Förderung erhalten?
  • Pri­vat­per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land
  • Zu ver­steu­ern­des Haus­halts­ein­kom­men bis max. 80.000 €
  • Es wer­den nur Lea­sing­fahr­zeu­ge mit einer Min­dest­ver­trags­dau­er von 36 Mona­ten geför­dert
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
  • Aus­schließ­lich Neu­fahr­zeu­ge, die erst­mals in Deutsch­land zuge­las­sen wer­den
  • Vor­aus­set­zung ist die Fahr­zeug­klas­se M1
  • Gebrauch­te Elek­tro­au­tos wer­den zum För­der­start 2026 nicht berück­sich­tigt
Wie hoch ist die Förderung?

För­de­rung für rei­ne Elek­­t­ro-Fahr­­zeu­­ge (BEV)

 

För­de­rung für Plug-in-Hybri­­de / Fahr­zeu­ge mit Ran­­ge-Exten­­der (PHEV/REEV)

 

Die Bean­tra­gung der För­der­mit­tel aus der „För­de­rung für den Ver­kauf von E‑Autos ab dem 01.01.2026“ erfolgt aus­schließ­lich durch den Kun­den. Vor­aus­set­zung für eine Aus­zah­lung ist die voll­stän­di­ge Ein­hal­tung der jeweils gül­ti­gen Richt­li­ni­en der hier­für zustän­di­gen staat­li­chen Insti­tu­tio­nen. Das Auto­haus Sie­mon über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung oder Gewähr für die Bewil­li­gung, Höhe oder Aus­zah­lung der För­der­mit­tel.